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Friedhöfe der Samtgemeinde Steimbke
Die Samtgemeinde Steimbke unterhält sechs kommunale Friedhöfe in Linsburg, Stöckse, Wenden, Lichtenhorst, Sonnenborstel und Wendenborstel.
Auf diesen kommunalen Friedhöfen der Samtgemeinde Steimbke besteht die Möglichkeit in Reihen- und Urnenreihengrabstätten, Wahl- und Urnenwahlgrabstätten beigesetzt zu werden.
Seit Oktober 2008 ist durch Beschluss des Samtgemeinderates den Ansprüchen der Bürgerinnen und Bürger auf weniger Friedhofspflege Rechnung getragen worden. Daher ist auf allen kommunalen Friedhöfen der Samtgemeinde Steimbke zukünftig die Beisetzung in Reihenrasengräber für Erd- und Urnenbestattungen möglich. Diese Grabstätten werden im Todesfall der Reihe nach für die Dauer der Ruhezeit vergeben. Ein Wiedererwerb ist nicht möglich. Die Rasenpflege sowie das Entfernen der Grabplatte nach Ablauf der Ruhezeit erfolgt durch die Samtgemeinde Steimbke.
Genaueres zur Bestattung ist in der Satzung für die Benutzung der kommunalen Friedhöfe der Samtgemeinde Steimbke und der dazugehörigen Gebührensatzung mit Gebührentarif für die Friedhöfe und Kapellen der Samtgemeinde Steimbke in der jeweils aktuellen Fassung geregelt. Die Satzungen sind einzusehen im Bauamt der Samtgemeinde Steimbke oder im Internet unter www.steimbke.de.
Ansprechpartner/in
Frau Anke Bargull![]() | |
Küsterhaus, Zimmer 23 - Bauamt // 1. OG Kirchstraße 6 31634 Steimbke Telefon: 05026 9808-62 Telefax: 05026 9808-56 E-Mail: rathaus@steimbke.de oder a.bargull@steimbke.de Arbeitszeit: | ![]() |
Organisationseinheiten
Bauangelegenheiten | |
Kirchstraße 6 31634 Steimbke Telefon: 05026 9808-60 Telefax: 05026 9808-56 E-Mail: rathaus@steimbke.deHomepage: http://www.steimbke.de | montags bis freitags von 8:30 - 12:00 Uhr donnerstags zusätzlich von 14:00 - 18:00 Uhr |
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